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Freibetrag für BGM in 2020 angehoben

Das neue Jahr schafft eine positive Voraussetzung für mehr Unterstützung bei der Umsetzung von BGM-Maßnahmen. Der steuerfreie Höchstfreibetrag für Arbeitgeberleistungen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung wird von 500 auf 600  Euro angehoben. Lesen Sie mehr unter: https://www.ihk-krefeld.de/de/recht/news/neues-jahr-neue-regeln.html